Es geschah an einem Dienstag

Vollbeladen über 26t schwer / ca 22m³ Abfälle und gut 300PS. Aber auch 2,55m breit ohne Spiegel.
Das kann nicht jeder. Die Fahrer der EDG sind schon nervenstarke Künstler!

An einem schönen Dienstag konnte der Müllwagen der EDG nicht durch die Siedlungsstraße in unserem Vorort fahren. Nicht, dass der LKW einen Defekt gehabt hätte, oder der Fahrer etwas falsch gemacht hätte. Es ging einfach nicht, denn die Straße war nicht mehr breit genug. Nun sind die Straßen nicht schmaler geworden und geparkt wird da doch schon seit Jahren. Was ist passiert?

Hier ist im Vergleich noch zu mancher Stelle noch viel Platz! Die PKW’s dürfen hier nicht auf dem Bürgersteig stehen. Würden sie aber auf der Straße stehen würde nichts mehr gehen.

Um es kurz zu machen, da haben viel kleine Dinge zu beigetragen. Zum einen sind die Autos in den letzten Jahren immer breiter geworden. So war, zum Beispiel ein Golf 1 im Jahr 1974 /1,610m breit und ein Golf 7 von heute ist 1,799m breit. (ohne Spiegel wohl gemerkt.)

Golf I

Zum anderen sind die Autos sind „immer mehr geworden“. Die Anzahl der Autos hat zugenommen. So sind zwei und mehr Autos in einer Familie keine Seltenheit mehr.

Die Situation ließ sich nach etwas hin und her rangieren lösen, und die Müllabfuhr konnte dann doch noch fahren. Ganz herzlichen Dank für die Geduld der EDG Mitarbeiter! Eine erneute Anfahrt wäre für den Parker/ Falsch-Parker sehr teuer geworden.

An dieser Stelle möchte ich mit ein paar Irrtümern, die in der Diskussion der Nachbarn aufkamen, aufräumen:

1: Wieso kommt die EDG auch mit so großen Autos?

Also die Müllwagen entsprechen, was Größe und Gewicht angeht einem ganz normalen LKW. Dieser darf 2,55m breit sein. (Ohne Spiegel.) Ja, die EDG fährt an manchen Stellen mit kleineren Fahrzeugen, aber das ist sehr teuer. Wer will schon mehr zahlen? Übrigens sind die Fahrzeuge der Feuerwehr genauso breit. Ob die im Fall eines Einsatzes so viel Geduld haben können, mag jeder selbst beantworten.

2. Wir parken schon immer da!

Als in 60er Jahren diese Häuser entstanden hat sich keiner vorstellen können das mal viel Autos hier geben würde. Die Hecke ist frisch geschnitten aber nicht „weit genug zurück geschnitten“.

Ja, und es war schon immer falsch! Richtig ist, dass man nur auf dem Gehweg parken darf, wenn dies ausdrücklich ausgeschildert ist. Nur, wenn das Verkehrszeichen 315 es erlaubt, dürfen Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 2,8t halb auf dem Gehweg parken. Das ist in den kleinen Straßen aber selten der Fall. Wenn man wie hier auf der Straße parken muss, muss die Fahrbahn 3m breit bleiben! Das geht nicht. Richtig und somit hat sich im Grunde das Parken erledigt. (Die Frage wo man dann parken soll ist zwar verständlich, aber im Sinne der Straßenverkehrsordnung nicht relevant.)

Zeichen 315

3. Die Leute laufen doch sowieso mitten auf der Straße, da könnten wir doch gleich eine Spielstraße machen.

Sicher geht das, aber das kostet, und zwar die Anwohner, richtig viel Geld. Parkflächen werden dann eingezeichnet aber viel weniger als jetzt! Ob man das so will? Und, dass die Leute auf der Straße laufen hat ja durchaus seinen Grund, die Hecken, vieler Anwohner, sind viel zu breit! Wenn uns dann ein Anwohner erklärt, dass er mit Absicht seine Hecke soweit in den Bürgersteig ragen lässt, damit da kein Auto auf dem Gehweg parken kann. Ja was soll man davon halten?

Die Hecke ist hier so breit das fast die Hälfte des Bürgersteiges nicht mehr genutzt werden kann. Erstaunlich das es bei der privaten Einfahrt sehr ordenlich zurückgeschnitten ist.

4. Das Ordnungsamt muss da mal durchgreifen.

Das Ordnungsamt zu rufen halten wir für keine gute Idee. Den dann ist Schluss mit dem Parken für alle und jeder Zeit. Sicher kämen dann auch die Hecken vom Gehweg, aber mit sehr viel mehr Ärger.

Mit Rücksicht und Vernuft sollte es auch ohne gehen.

Die Situation wird sich nur mit viel Umsicht von allen Seiten lösen lassen. Die Hecken zurück schneiden wäre sicher ein Anfang. Auch besonders sorgsam zu Parken kann ich nur raten.

So oder so ähnlich geht es vielen Straßen der Stadt zu. Es würde mich freuen, wenn es in Stadtbezirk Hombruch besser laufen würde.

(Ein Wort noch zum Heckeschneiden: In § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist seit 2010 bundesweit einheitlich festgelegt, dass Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen. Aus genommen sind Maßnahmen, wenn sie zum Beispiel der Verkehrssicherheit dienen. (Aber nur der Teil der Hecke der auch den Verkehr gefährdet!)

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